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DÜSSELDORF (MedCon) – Die Honorarabrechnungen zum 1. Quartal 2003 sorgen für großen Ärger unter der psychotherapeutisch tätigen Ärzteschaft. Das Stundenhonorar beläuft sich auf gut sechs Euro.
Die Punktwerte verschiedener Krankenkassen für die Leistungen der ärztlichen Psychotherapeuten in Nordrhein sind in diesem Jahr auf ein neues Rekordtief gesunken. So vergütet die AOK beispielsweise einen bedeutenden Anteil aller Psychotherapie-Leistungen nur noch mit einem Punktwert von 0,4311 Cent. Das entspricht einem Stundenhonorar von 6,25 Euro. Auch bei anderen Kassen ergibt sich in Nordrhein ein Stundensatz von unter zehn Euro.
„Von den Honorarverfall betroffen sind alle genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen von Ärzten, die weniger als 90 Prozent ihres Leistungsvolumens aus dem Kapitel G IV (Psychotherapie) des EBM erbringen“, erläutert Dr. Michael Heesen, erster Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein der Vereinigung psychotherapeutisch tätiger Kassenärzte (VPK). Der Bewertungsausschuss der KBV und der Krankenkassen hatte nämlich im Februar 2000 beschlossen, diese „Unter-90-Prozent-Ärzte“ aus bestimmten Regelungen auszuschließen, die für psychotherapeutische Leistungen einen Auszahlungspunktwert von mindestens 3,9 Cent garantieren. Die verheerenden Auswirkungen der 90-Prozent-Regelung haben sich in den vergangenen Jahren bereits gezeigt. So hat der Verfall des Psychotherapiepunktwertes im KV-Bezirk Nordrhein dazu geführt, dass die Zahl der Kurzzeitpsychotherapien (EBM-Ziffer 871) in Nervenarztpraxen in den vergangenen drei Jahren um zwei Drittel abgenommen hat.
„Mit den gegen Null tendierenden Punktwerten im ersten Quartal 2003 hat diese Entwicklung in Nordrhein nun einen Extrempunkt erreicht“, klagt auch Friedrich Neitscher, Bundesvorsitzender der VPK. Heesen sieht darin sogar eine „gezielt betriebene Marginalisierung ärztlicher Psychotherapeuten im System der gesetzlichen Krankenversicherung“. Nordrhein sei unrühmlicher Spitzenreiter gegenüber anderen KV-Bezirken, die den Umgang mit den Unter-90-Prozent-Ärzten unterschiedlich geregelt haben. „Die KV hat in den Verhandlungen nicht den Einsatz gezeigt, den wir uns erhofft hatten“, spart der Landesvorsitzende deshalb auch nicht mit Kritik. Dass es auch anders gehe, zeigt beispielsweise die KV Bayern. Dort werden alle genehmigungspflichtigen Psychotherapieleistungen mit einem Mindestpunktwert honoriert.
Trotz mehrerer Eingaben erwartet Heesen jedoch keine Nachzahlungen. „Aufsichtsbehörde und KVen schieben sich den Ball gegenseitig zu und lassen die ärztlichen Psychotherapeuten im Regen stehen.“
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