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Sächsische Sozialministerin setzt sich für psychiatrische Institutsambulanzen ein

Christine Clauß (Bild: SMS)
Christine Clauß (Bild: SMS)

05.02.2010 – DRESDEN (BIERMANN) – Die sächsische Staatsministerin für Soziales Christine Clauß hat sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium dafür eingesetzt, dass das Angebot der Psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 2 SGB V für die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen erhalten bleibt.

Seit April 2001 sind die psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung in Institutsambulanzen berechtigt. Grundlage ist eine dreiseitige Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlicher Bundesvereinigung gemäß § 118 Absatz 2 SGB V. Diese Vereinbarung wurde im Jahr 2008 von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gekündigt.

"Die Kündigung und Neuverhandlung des Vertrags geben Anlass zur Sorge, dass damit gravierende Einschränkungen in der psychiatrischen Versorgung verbunden sein werden", so Clauß. Der bisherige Entwurf für eine neue Vereinbarung lässt das Ziel erkennen, den Zugang zu den psychiatrischen Institutsambulanzen für bestimmte Patientengruppen erheblich einzuschränken.

Die ins Auge gefassten Zugangsregelungen würden zudem zu einer erheblichen Mehrbelastung der Ärzte, aber auch der Patienten und ihrer Angehörigen führen. Es ist abzusehen, dass die vorgesehenen Änderungen eine existentielle Bedrohung der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen bedeuten würden. Dies gelte nicht nur für Sachsen, sondern in gleicher Weise für alle neuen Bundesländer und für strukturschwache Gebiete der alten Bundesländer.

Sachsen hat zudem in einer gemeinsamen Aktion mit den Obersten Landesgesundheitsbehörden der anderen Bundesländer an die Vertragsparteien und das Bundesministerium für Gesundheit appelliert, in der neuen Vereinbarung den fachlich gebotenen Zugang zu den Psychiatrischen Institutsambulanzen sicherzustellen.


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