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Niedergelassene Fachärzte für bessere Gesundheitsversorgung wichtig

16.12.2009 – BURGKUNSTADT (BIERMANN) – Niedergelassene Fachärzte sind für die Versorgung der Patienten von zentraler Bedeutung. Dies geht aus einer Studie des Berufsverbands niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI) hervor.

Die Untersuchungen von Prof. Eberhard Wille, Universität Mannheim, und Statistiken der OECD wiesen dem deutschen Gesundheitssystem einen Spitzenplatz zu, wenn man die Zuwächse der Lebenserwartung und die Ausgaben pro Kopf mit denen anderer Länder vergleiche, teilte der BNFI mit.

Einer der Hauptgründe dafür sei die wohnortnahe Versorgung mit niedergelassenen Fachärzten. "Unsere Untersuchung zeigen ganz deutlich: In Ländern mit niedergelassenen Spezialisten (Fachärzten) fühlen sich die Menschen deutlich besser versorgt als in Ländern, wo Fachärzte nur an Kliniken zu finden sind. Und das gilt nicht nur für die wohnortnahe Versorgung", erklärte Wille, der zugleich Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist.

In Ländern mit niedergelassenen Fachärzten würden Patienten viel schneller von einem Facharzt versorgt. "Für den Erhalt dieser Versorgung müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass junge Fachärzte wieder eine Praxis übernehmen, eine eigene eröffnen und sich nach regionalem Bedarf vernetzen können", betonte Prof. Volker Ulrich von der Universität Bayreuth. Würde die "doppelte Facharztschiene" abgeschafft, drohe älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen der Verlust der fachärztlichen Versorgung in Wohnortnähe.

"Seit 2008 geraten immer mehr Fachärzte in Existenznot, weil trotz höherer Zuwendungen aus dem Fonds spezialisierte Leistungen schlechter als vorher bezahlt werden", beklagte der BNFI-Vorsitzende, Dr. Peter Schmied. Die daraus entstandene Ungleichverteilung dürfe keinesfalls festgeschrieben werden.

Die Internisten fordern die Regierungskoalition auf, umgehend das Verhandlungsmonopol der Hausärzte beim Hausarztmodell zu beenden. Nach dieser Regelung müssen Krankenkassen mit Hausarztverbänden hausarztzentrierte Verträge abschließen, wenn diese mehr als 50 Prozent der Hausärzte vertreten (SGB V, §73b).

Das Gutachten wurde unter der Schirmherrschaft von Staatssekretärin Melanie Huml vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit veröffentlicht. Diese sieht in der Stärkung des Regionalitätsprinzips in den Koalitionsverhandlungen einen wichtigen Erfolg Bayerns. Die Honorarordnung für Vertragsärzte werde überarbeitet, sie solle künftig wieder regionale Besonderheiten berücksichtigen.

Ein weiterer Erfolg sei die Stärkung der freiberuflichen Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung: Medizinische Versorgungszentren (MVZ) dürften nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dort dürften z.B. Geschäftsanteile nur noch von zugelassenen Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Die Mehrheit dieser Anteile und Stimmrechte habe grundsätzlich bei den Ärzten zu liegen, die auch das MVZ verantwortlich führen.

Quelle: BNFI, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, sf

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