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Neue Versorgungskonzepte für neuropsychiatrisch Erkrankte

KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller sieht den neuen Vertragsentwurf als "im Sinne der Krankenkassen". (Bild: KBV)
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller sieht den neuen Vertragsentwurf als "im Sinne der Krankenkassen". (Bild: KBV)

17.11.2009 – BERLIN (BIERMANN) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsverbänden neue Konzepte zur besseren Versorgung von Patienten mit neuropsychiatrischen Erkrankungen entwickelt.

Das Vertragskonzept mit dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), dem Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) und dem Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP) sieht vor, die Qualität der ambulanten Versorgung von Patienten mit neuropsychiatrischen Erkrankungen zu verbessern.

Dafür sollen indikationsübergreifende, interdisziplinäre Versorgungsnetzwerke aufgebaut werden. Durch die gezielte Förderung der ambulanten Versorgung soll die Anzahl der Krankenhaus-Aufenthalte reduziert werden. Es sollen regionale interdisziplinäre Teams gebildet werden. Trotz eines bundesweit einheitlichen Konzepts soll es dennoch Spielraum für regionale Besonderheiten geben.

Die KBV möchte mit den beteiligten Berufsverbänden den Vertragsentwurf weiter ausarbeiten: So soll in einer Rahmenstruktur festgelegt werden, welche Patienten und welche Krankheiten mit dem neuen Vertrag versorgt werden, welche Leistungserbringer an dieser Versorgung teilnehmen werden und nach welchem Schema die Versorgung für den Patienten abläuft.

"Die Krankenkassen müssen die Verträge jetzt nur noch umsetzen", sagte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller heute in Berlin. "Eigentlich müsste dies in ihrem Sinne sein, da sie sich im Wettbewerb um die beste Patientenversorgung positionieren können." Dazu der KBV-Chef Dr. Andreas Köhler: "Mit den beiden Verträgen haben wir die Grundlage geschaffen, um die ambulante Versorgung dieser Patientengruppen zu verbessern."

Quellen: BVDN, BDN, BVDP, KBV, bgr

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