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Brüstle: Geistiges Eigentum mit Füßen getreten

Prof. Oliver Brüstle (Foto: Archut/Uni Bonn)
Prof. Oliver Brüstle (Foto: Archut/Uni Bonn)

09.11.2009 – KARLSRUHE (dpa) – In wenigen Tagen verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Klage von Greenpeace. Die Umweltschutzorganisation will ein Patent des Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle für nichtig erklären lassen, in dem es um die Transplantation von Hirnzellen geht. Brüstle äußert im dpa-Interview Unverständnis über die Klage.

Herr Professor Brüstle, das Bundespatentgericht hat ihr Patent zur Herstellung neuraler Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen im Jahr 2006 teilweise für nichtig erklärt - weil es gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoße. Ein harter Vorwurf, oder?

Brüstle: "Für mich ist das nicht verständlich. Die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen wird öffentlich gefördert und ist laut Stammzellgesetz in Deutschland möglich, und zwar gerade auch für die Entwicklung neuer Therapien. Was mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und per Gesetz genehmigungsfähig ist, kann nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen."

Greenpeace wirft ihnen vor, das Verfahren, das durch das Patent geschützt werden soll, führe zwangsläufig zur Zerstörung von Embryonen.

Brüstle: "Genau dies ist nicht der Fall. Wir arbeiten mit etablierten Zelllinien, die ursprünglich aus überzähligen Eizellen gewonnen wurden, wie sie bei der künstlichen Befruchtung entstehen.
Solche Eizellen werden zu Hunderttausenden erzeugt und häufig einfach weggeworfen. Daraus gewonnene Stammzelllinien sind inzwischen international erhältlich und beliebig vermehrbar, ein kontinuierlicher Verbrauch von Embryonen findet also nicht statt."

Was bedeutet die Ablehnung des Patents für die Forschung?

Brüstle: "Unternehmen im Ausland könnten deutsche Erfindungen in diesem Bereich ungehindert nutzen und entsprechende Produkte sogar wieder nach Deutschland importieren. Zum Teil geschieht dies bereits jetzt. Schlimmer kann man geistiges Eigentum unserer Wissenschaftler nicht mit Füßen treten."

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