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7. DGPPN-Hauptstadtsymposium: Rationalisierung, Priorisierung und Rationierung

04.02.2010 – BERLIN (BIERMANN) – Eine Priorisierung ärztlicher Leistungen darf nicht zu Lasten psychisch Kranker gehen. Darüber waren sich die Referenten und Teilnehmer des DGPPN-Hauptstadtsymposiums einig. Ansonsten spricht nach Ansicht der DGPPN grundsätzlich nichts gegen eine Priorisierung in Psychiatrie und Psychotherapie.

Bestimmte Patientengruppen oder medizinische Verfahren dürfen jedoch nur dann vorrangig behandelt bzw. angewendet werden, wenn dies offen und nach festgelegten Kriterien erfolge. Das Gesundheitswesen in Deutschland steht vor dem Umbruch. Die von der Politik lange Zeit propagierte Rundumversorgung wird man auf Dauer nicht aufrechterhalten können.

Auch das Fachgebiet "Psychiatrie und Psychotherapie" muss sich, so die Gesellschaft, der Frage nach einem verantwortungsbewussten Umgang mit knappen Mitteln stellen. Die Dringlichkeit der Debatte wird noch zunehmen. So steigt aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der Menschen mit altersbedingten neurologisch-psychiatrischen Erkrankungen wie beispielsweise der Alzheimer-Demenz oder der Depression.

Hinzu kommt, dass seit Jahren psychische Störungen die häufigste Ursache für Frühberentungen sind, und der Anteil von psychischen Störungen als Ursache für Arbeitsunfähigkeitstage und -fälle in den letzten rund 15 Jahren um 70 bis 80 Prozent gestiegen ist. Dem wachsenden Versorgungsbedarf stehen jedoch begrenzte finanzielle und personelle Mittel gegenüber.

Schon jetzt befindet sich das psychiatrische Versorgungssystem laut eines Gutachtens
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einer Schieflage. Problematisch ist neben der regionalen Ungleichmäßigkeit der Versorgung psychisch Kranker vor allem eine verdeckte Priorisierung und Rationierung, denen das Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie genauso wie das gesamte Gesundheitswesen ausgesetzt ist.

Nach Ansicht der DGPPN gibt es kein grundsätzliches Argument gegen eine Priorisierung in der Psychiatrie. Die internationalen Erfahrungen in der Psychiatrie und anderen klinischen Fachgebieten zeigen allerdings - sofern eine Übertragbarkeit auf Deutschland in Anbetracht der grundlegenden Unterschiede der Versorgungssysteme überhaupt möglich ist - dass die erwünschten Steuerungseffekte kaum erreicht wurden.

Priorisierungsvorschläge müssen in jedem Fall wissenschaftlich begründet und unter Beteiligung von Leistungserbringern, Kostenträgern, Fachgesellschaften, den Betroffenen und ihren Angehörigen entwickelt werden. Doch auch der offene Diskurs hat nach Ansicht der DGPPN seine Grenzen: Priorisierungs- oder Rationierungsentscheidungen dürfen auf keinen Fall zu Lasten von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausfallen.

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