(BIERMANN) – Praxis hinter Gittern? Als Arbeitsplatz sind Gefängnisse bei Medizinern nicht beliebt, auch nicht bei den teils dringend benötigten Psychiatern und Neurologen. Es sei schwierig, für freie Stellen geeignete Bewerber zu finden, sagte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa.
Gibt es Probleme bei der JVA-Medizin?
Hahn: «In ganz Deutschland ist es schwierig, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen. Im Justizvollzug haben wir ähnlich wie in vielen ländlichen Bereichen Mühe, frei werdende Arztstellen zu besetzen. Zudem werden im Justizvollzug Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie für die vergleichsweise hohe Zahl psychisch auffälliger Gefangener gebraucht. Und in den kommenden Jahren wird es immer mehr ältere Gefangene mit typischen Altersleiden geben - bedingt durch den demografischen Wandel.»
Warum ist es wichtig und richtig, dass Steuerzahler straffällig gewordenen Süchtigen auch Ersatzdrogen finanzieren?
Hahn: «Für Drogen- und Alkoholsucht gibt es anerkannte Behandlungsmethoden. Diese werden im Rahmen der gesetzlichen Gesundheitsfürsorge gewährt und bezahlt. Dazu gehört bei Drogensucht in medizinisch indizierten Fällen die Substitution. Es muss bedacht werden, dass Drogensucht vielfach Auslöser für die kriminellen Handlungen gewesen ist. Gelingt es über Ersatzdrogen, den Gefangenen aus dem Teufelskreis der Drogenabhängigkeit zu lösen, verbessert sich zum einen die Gesundheit und zum anderen sinkt die Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten aus dem Bereich der Beschaffungskriminalität.»
Ist die medizinische Versorgung in Gefängnissen deutschlandweit quasi identisch oder gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Hahn: «Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind in einigen Bundesländern spezifische Vollzugsgesetze in Kraft getreten. In anderen - zum Beispiel in Hessen - befinden sich die neuen Gesetze noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Gesundheitsfürsorge wird unterschiedlich geregelt. Die Gefangenen in allen Bundesländern erhalten aber im Wesentlichen die medizinischen Leistungen, die auch den gesetzlich Versicherten außerhalb des Vollzugs zustehen.»
(dpa/lhe)
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